§ 20 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) schreibt vor, dass jede Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Verwalter vertreten werden muss. Die WEG-Reform aus 2020 sieht vor, dass gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG sowie § 26a WEG nur noch zertifizierte Verwalter (von der IHK geprüft) als WEG-Verwalter bestellt werden dürfen.
Als Mitglied im VDIV (Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen) stehen wir für Qualität und transparente Verwaltungsleistung. Unser Team besteht aus Immobilientechnikern, Betriebswirten der Wohnungswirtschaft und Immobilienkaufleuten, die mehr als die gesetzliche Vorgabe an Fortbildungen absolvieren, sodass die Dienstleistung der WEG-Verwaltung immer nach der aktuellen Rechtsprechung ausgeführt wird. Dabei finden die Regularien der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung sowie die gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung besondere Beachtung.
Unseren Leistungsumfang der Verwaltertätigkeit bei Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie im nachfolgenden Leistungsverzeichnis, welchen Sie auch als PDF Datei am Seitenende herunterladen können.